Wer ist verpflichtet Untersuchungen auf Legionellen durchführen zu lassen?
- In Gebäuden in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird (zum Beispiel in Kindergärten oder bei der Vermietung von Wohnungen).
- bei denen Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sind , in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt und
- die Trinkwassererwärmungsanlage gemäß der Trinkwasserverordnung eine Großanlage ist.
Was ist eine Großanlage?
- zu einer Großanlage zählen Alagen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen oder
- mehr als drei Liter Wasserinhalt in einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle. Dabei zählt nicht der Inhalt der Zirkulationsleitung.
Die Trinkwassererwärmungsanlagen in Ein- und Zweifamilienhäuseren zählen nicht zu Großanlagen.
Wir können Ihnen Folgendes bieten:
- Probenahme durch zertifizierte Probenehmer
- Trinkwasseruntersuchung in einem akkreditiertes Labor
- schriftliche Information und Terminabsprache der zu untersuchenden Mieter
- 10 jährige Archivierung der Untersuchungsergebnisse