Wärmemessdienst Hänsel ... Ihr Abrechnungsdienstleister

Von der Beratung, Planung und Montage bis zur Abrechnung ... alles aus einer Hand
Heizkostenabrechnung / Kaltwasserabrechnung / Rauchwarnmelder / Energieausweis für Wohngebäude

 

Wer ist verpflichtet Untersuchungen auf Legionellen durchführen zu lassen?

  • In Gebäuden in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird (zum Beispiel in Kindergärten oder bei der     Vermietung von Wohnungen).
  • bei denen Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sind , in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt und
  • die Trinkwassererwärmungsanlage gemäß der Trinkwasserverordnung eine Großanlage ist.

Was ist eine Großanlage?

  • zu einer Großanlage zählen Alagen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen oder
  • mehr als drei Liter Wasserinhalt in einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle. Dabei zählt nicht der Inhalt der Zirkulationsleitung.

 Die Trinkwassererwärmungsanlagen in Ein- und Zweifamilienhäuseren zählen nicht zu Großanlagen.

 Wir können Ihnen Folgendes bieten:

  • Probenahme durch zertifizierte Probenehmer
  • Trinkwasseruntersuchung in einem akkreditiertes Labor
  • schriftliche Information und Terminabsprache der zu untersuchenden Mieter
  • 10 jährige Archivierung der Untersuchungsergebnisse

Wasserkostenabrechnung

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Heizkostenabrechnung

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Energieausweis

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Trinkwasserbeprobung

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Rauchwarnmelder

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