Wärmemessdienst Hänsel ... Ihr Abrechnungsdienstleister

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Heizkostenabrechnung / Kaltwasserabrechnung / Rauchwarnmelder / Energieausweis für Wohngebäude

 

Ferninspektion von Rauchwarnmelder ist jetzt zugelassen 

Der neue Funkrauchwarnmelder macht es möglich, alle Vorgaben des Gesetzgebers welche zur Überprüfung notwendig sind per Funk zu übertragen und auszuwerten.  im Dezember 2018 ist als neue Regel der Technik für Installation, Betrieb und Wartung von Rauchwarnmelder die überarbeitete DIN EN 14676 in Kraft getreten. Die neue DIN besteht aus zwei Teilen. Teil 1 geregelt die Planung, Einbau, Betrieb und Instandsetzung, der Teil 2 definiert die Anforderung an den Dienstleistungserbringer. Im Teil 1 werden drei Arten RWM definiert (Typ A;B;C) Diese unterscheiden sich in der Funktion der Ferninspektion

Wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung – sprechen Sie uns an!

Mit freundlichen Grüßen
Wärmemessdienst Hänsel

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