Wärmemessdienst Hänsel ... Ihr Abrechnungsdienstleister

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Heizkostenabrechnung / Kaltwasserabrechnung / Rauchwarnmelder / Energieausweis für Wohngebäude

Die Pflicht, für ein Gebäude einen Energieausweis auszustellen, ist gemäß Energieeinsparordnung (EnEV) geregelt. Benötigt wird er beim Verkauf eines Hauses bzw. bei Vermietung einer Wohnung. Hier muss der Vermieter bzw. Verkäufer diesen Ausweis vorlegen.  Welcher  Ausweis für welches Gebäude. Man unterscheidet zwischen den Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Welchen Ausweis Sie für Ihr Gebäude erstellen lassen können, erfahren Sie hier.  Wann kann der Verbrauchsausweis erstellt werden?

Man unterscheidet von Bedarfsausweisen und Verbrauchsausweisen....

Kann ich für mein Haus ein Verbrauchsausweis erstellen lassen?

Der verbrauchsorientierende Energieausweis darf nur noch für bestimmte Gebäudetypen erstellt werden. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Energieausweis für Wohngebäude erstellt werden kann, wenn mindestens eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt wird:​

 

  •  Das Wohngebäude verfügt über mindestens fünf Wohnungen oder 
  •  Der Bauantrag wurde nach dem 01.11.1977 gestellt  oder
  •  Das Gebäude entspricht mindestens dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977

Erfüllt Ihr Wohngebäude eine dieser drei Forderungen, können Sie uns mit der Erstellung eines Verbrauchspasses beauftragen. Der Verbrauchspass orientiert sich am Energieverbrauch aus drei aufeinander folgenden Abrechnungsjahren. Daraus erfolgt eine Eistufung in die neuen Energiekennwerte.


Registriernummern für neue Energieausweise

Ab 1. Mai 2014 ausgestellte Energieausweise erhalten eine Registriernummer. Diese muss vom Ausweisaussteller beim Deutschen Institut für Bautechnik für jeden Ausweis neu beantragt werden.

Den Vordruck für diesen Verbrauchspass können Sie hier herunterladen und uns komplett ausgefüllt zurück senden.

 

 

Wasserkostenabrechnung

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Heizkostenabrechnung

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Energieausweis

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Trinkwasserbeprobung

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Rauchwarnmelder

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